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Pflege-Nachrichten · Freitag, 23. Oktober 2026

Was heute in der Pflege
wichtig ist

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bleibt das beherrschende Thema: Die SPD will im parlamentarischen Verfahren nachbessern, Verbände warnen vor Folgen für Personalausstattung, Vergütung und Betreuungsangebote. Für ambulante Dienste nennt die Meldung einen Fahrplan zur vollelektronischen Abrechnung, die ab 1. Oktober 2027 Pflicht werden soll. Außerdem warnt das BSI vor PHP-Sicherheitslücken und rät zu sofortigen Updates.

7 Meldungen, jede mit Quelle. Für Heime und ambulante Dienste.

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PNOG: SPD will nachbessern, MPK-Beschlüsse enthalten nichts zur Pflege

Die SPD-Bundestagsfraktion will den Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz im parlamentarischen Verfahren ändern. Ihr geht es um niedrigere Eigenanteile, den Erhalt von Leistungen und einen Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung. Die Grünen fordern einen Pflegedeckel und verlangen, dass die SPD konkret wird. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. und 22. Oktober 2026 enthalten keine Regelungen zur professionellen Pflege, was der VDAB kritisiert.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Der Gesetzentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Es lohnt sich, die weitere Entwicklung zu verfolgen, bevor Entscheidungen auf den aktuellen Entwurf gestützt werden.

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Tarifdeckel im PNOG setzt nicht tarifgebundene Einrichtungen ab 2027 unter Druck

Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen, die nach dem regional üblichen Entgeltniveau (RüG) vergüten, geraten durch den Tarifdeckel im PNOG ab 2027 unter Druck. Rechtsanwalt Peter Sausen rät Trägern, bis zum Stichtag 2. Januar 2027 den Bestandsschutz-Korridor auszuschöpfen und Pflegesätze noch 2026 nachzuverhandeln. Langfristig könne der Wechsel zu einem gelisteten Tarifvertrag oder einem Haustarifvertrag geprüft werden.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Betroffen sind Träger, die nach RüG vergüten. Für sie könnte es sich lohnen, den Stichtag 2. Januar 2027 und mögliche Nachverhandlungen mit fachkundiger Beratung zu prüfen.

Quelle: Altenheim
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Vollelektronische Pflegeabrechnung: Erprobung ab Februar 2027, Pflicht ab Oktober 2027

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege will ab Februar 2027 die elektronische Abrechnung von Beratungsbesuchen und Leistungen nach SGB V erproben. Der Produktivbetrieb soll zum 1. Juni 2027 starten. Ab 1. Oktober 2027 wird die vollelektronische Abrechnung Pflicht, ambulante Pflegedienste gewinnen laut Meldung vier Monate Vorlauf.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Ambulante Dienste könnten die Zeit bis zur Pflicht nutzen, um Software und Abläufe auf die elektronische Abrechnung abzustimmen. Es lohnt sich, die Bereitschaft mit dem Softwareanbieter zu klären.

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PNOG: Offener Brief warnt vor Personalabbau durch Pflegegrad-Mechanismus

Die Ruhrgebietskonferenz Pflege und das Bündnis ZukunftPflege NRW warnen in einem offenen Brief vor einem Mechanismus im geplanten PNOG. Niedrigere Pflegegrade nach neuer Begutachtung führten zu geringerer rechnerischer Personalausstattung, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf unverändert bleibe. Die Initiativen fordern Bundestag und Bundesrat auf, im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Sollte der Mechanismus so kommen, könnte sich die rechnerische Personalausstattung stationärer Einrichtungen bei Neubegutachtungen verändern. Es lohnt sich zu prüfen, wie sich Pflegegrade im eigenen Haus entwickeln könnten.

Quelle: Altenheim
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PNOG: Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag, Hauswirtschaft fordert Nachbesserungen

Ab 1. Januar 2027 soll das PNOG die Finanzierung der Unterstützung im Alltag neu ordnen. Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget, wichtige Finanzierungsmöglichkeiten sollen wegfallen. Besonders Anbieter mit vielen Kunden in Pflegegrad 1 müssen laut Meldung ihre Erlöse neu kalkulieren. Der Berufsverband Hauswirtschaft fordert sechs Nachbesserungen am Regierungsentwurf und warnt, dass Menschen mit Pflegegrad 1 der Zugang zu regelmäßig finanzierter Unterstützung im Haushalt verloren gehen könne.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Anerkannte Betreuungsdienste und Anbieter hauswirtschaftlicher Leistungen könnten Erlöseinbußen erleben, vor allem bei hohem Anteil an Pflegegrad 1. Es lohnt sich, die Erlösplanung für 2027 auf Szenarien zu prüfen.

Markt & BetreiberStationär & ambulant

AWO Bielefeld: Eigenverwaltungsverfahren eröffnet, Aufhebung für Februar 2027 angestrebt

Das Amtsgericht Bielefeld hat das Eigenverwaltungsverfahren über die AWO Bielefeld zum 1. Oktober 2026 planmäßig eröffnet. Nach Angaben des Trägers laufen alle Einrichtungen und Dienste in gewohnter Qualität weiter. Die Aufhebung des Verfahrens wird für Ende Februar 2027 angestrebt. Zugleich fordert die Organisation eine grundlegende Reform der Finanzierung sozialer Leistungen.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Der Fall zeigt, dass auch große Träger in wirtschaftliche Schieflage geraten können. Für andere Betriebe kann er Anlass sein, die eigene Finanzierungslage zu prüfen.

In DiskussionStationär & ambulant

BAPID IV: Pflegerat legt Strukturmodell für pflegerische Spezialisierungen vor

Der Deutsche Pflegerat hat mit BAPID IV ein wissenschaftlich entwickeltes Strukturmodell für pflegerische Spezialisierungen vorgelegt. Es soll Weiterbildungen etwa in Palliative Care, Demenzpflege oder Wundversorgung erstmals systematisch vergleichbar machen. Damit schließt der DPR die vierteilige Projektserie „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ ab.

Was heißt das für Ihren Betrieb? Ein vergleichbares Modell könnte die Planung von Weiterbildungen und Karrierewegen im Betrieb erleichtern. Ob und wann es verbindlich wird, geht aus der Meldung nicht hervor.

Quelle: Altenheim

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